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Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen / Artenschutz

Die Erschließung des High-Tech-Parks führt zu unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft. Bereits auf der Planungsebene besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Festlegung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Dies sind Kompensationsmaßnahmen gemäß Eingriffsregelung sowie nach den Erfordernissen des Artenschutzes. Häufig werden für solche Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen. Für die Umsetzung gilt es zu beachten, eine hohe naturschutzfachliche Qualität der Maßnahmen zu gewährleisten und gleichzeitig die Beeinträchtigung auf der Seite der Landwirtschaft möglichst gering zu halten.

Im Gebiet des High-Tech-Parks kommen – neben anderen Tierarten – auch unter Artenschutz stehende Feldhamster und -lerchen vor, für die artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt wurden. Beispielhaft sei hier die Anlage einer Hamstermutterzelle und die hamsterfreundliche Bewirtschaftung der umliegenden Flächen für die nächsten 25 Jahre genannt.